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Relag
         
 

Energiegesetzgebung –
kantonal geregelt

Auf eidgenössischer Ebene ist die Energiepolitik im Gebäudebereich im Artikel 89 der Bundesverfassung und im Artikel 9 des Energiegesetzes geregelt.

Beiden Artikeln ist zu entnehmen, dass die Zuständigkeit für die Gesetzgebung in diesem Bereich bei den einzelnen Kantonen liegt.

Eine Mehrheit der Kantone kennt zurzeit keine spezifischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Installation und dem Betrieb von Luftschleieranlagen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie entweder bei uns oder direkt bei den Energiefachstellen und Energieberatungsstellen der einzelnen Kantone.

Bundesamt für Energie

energie schweiz

 

 

 

 
         
  RELAG AG, Länggstrasse 17, CH-8308 Illnau, Tel +41 (0) 52 346 17 17, Fax +41 (0) 52 346 13 51,